Es handelt sich hierbei um ein AUSBILDUNGSANGEBOT im Rahmen des Programmes ARBEITSPLATZNAHE QUALIFIZIERUNG (AQUA), gefördert durch das AMS und das Land Oberösterreich.
Die Zustimmung des AMS ist Grundvoraussetzung für eine Teilnahme an diesem Programm
Bewerben können sich beim AMS als arbeitslos vorgemerkte Personen, ohne verwertbare abgeschlossene Ausbildung mit dem Ziel einen neuen Beruf in verkürzter Zeit zu erlernen. Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen Teil in einer anerkannten Schulungseinrichtung und einen praktischen Teil im Ausbildungsbetrieb, welche den Schwerpunkt darstellt. Bitte auch Bewerbungen senden, falls bereits eine Lehre oder Schule angefangen und abgebrochen wurde.
Geboten wird für ein Unternehmen in Urfahr-Umgebung die verkürzte Ausbildung zum/r
Die voraussichtliche Dauer der Ausbildung ist jeweils abhängig von Ihren Vor – Qualifikationen und orientiert sich am Ausmaß der halben regulären Lehrzeit. Im konkreten Fall liegt sie bei maximal 18 Monaten.
Die Ausbildung erfolgt unter anderem in folgenden Bereichen:
Finanzielle Unterstützung:
Wenn Sie sich entscheiden über AQUA Ihre Ausbildung zu starten, haben Sie auf folgende Unterstützung Anspruch:
Schulungsarbeitslosengeld (in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe, mindestens jedoch € 890,00). Dieses Entgelt steht Ihnen während des gesamten AQUA Zeitraums zu.
Schulungskostenzulage des AMS
2,49 EURO a Tag als Basis:
Ohne Leistungsanspruch vor Beginn der Ausbildung gebührt SZU in einfacher Höhe (2,49 x 30 /31) unabhängig von der Dauer der Ausbildung
Mit Leistungsanspruch vor Beginn der Ausbildung und einer AQUA Dauer unter 120 Tagen gebührt SZU ebenso in einfacher Höhe (2,49 x 30 /31)
Mit Leistungsanspruch vor Beginn der Ausbildung und einer Dauer von mind.120 Tagen und max. 364 Tagen gebührt SZU in 3facher Höhe (2,49 x 3 und dann x 30 /31)
Mit Leistungsanspruch vor Beginn der Ausbildung und einer Dauer von mind.365 Tagen gebührt der SZU in 5 facher Höher, wenn der Tagsatz Schulungsarbeitslosengeld (inkl. Familienzuschlag) nicht €38,75 überschreitet. (2,49 x 5 und dann x 30 / 31 Tagen)
Wenn der Ausbildungsbetrieb einen Zuschuss zur Ausbildung leistet gebührt nur der 3 fache SZU
Nach Ende der Ausbildung ist die Übernahme in ein fixes Dienstverhältnis beim Praktikumsbetrieb das erklärte Ziel.
Bei Interesse an dieser Ausbildung senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an:
bewerbung@onjob.at
Onjob Implacement GmbH